Религия Германии

Религия Германии

Religion und Kirchen

Religion und Denken gehцren zusammen, denn sie haben

denselben Inhalt. Wie die Religion, so will auch das

wahre Denken die Bestimmung des Menschen in seinem

Verhдltnis zum gesamten Sein und dessen geheimnisvoller

letzter Einheit begreifen.

Albert Schweizer, 1875-1965 Theologe, Arzt und Philosoph

»Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiцsen

und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestцrte

Religionsausьbung wird gewдhrleistet.« Diese Bestimmung des Grundgesetzes

(Artikel 4) empfindet jeder Bьrger der Bundesrepublik Deutschland als

selbstverstдndliches Grundrecht.

1.Die Verteilung der Konfessionen.

Etwa 85% der Bevцlkerung bekennen sich zu einer der beiden christlichen

Konfessionen, und zwar ziemlich genau je die Hдlfte zur rцmisch-

katholischen und zur evangelischen Konfession; eine kleine Minderheit

gehцrt anderen christlichen Gemeinschaften an. Der evangelische Volksteil

ьberwiegt im Norden, der katholische im Sьden der Bundesrepublik. Rheinland-

Pfalz, das Saarland und Bayern sind mehrheitlich katholisch, in Baden-

Wьrttemberg und Nordrhein-Westfalen sind beide Konfessionen etwa gleich

stark, in den ьbrigen Bundeslдndern ьberwiegen die Evangelischen.

2.Historischer Hintergrund.

Die heutige Verteilung der christlichen Konfessionen stammt aus dem

Zeitalter der Reformation, und dort liegen auch die Wurzeln des besonderen

deutschen Verhдltnisses zwischen Staat und Kirche. Nach jahrzehntelangen

Kдmpfen wurde im Augsburger Religionsfrieden (1555) der Grundsatz »cuius

regio, eius religio« (wessen Gebiet, dessen Religion) festgelegt: Der

Landesherr erhielt das Recht, die Konfession seiner Untertanen zu

bestimmen. Der Westfдlische Friede (1648) schrдnkte dieses Recht ein;

fortan durften die Untertanen bei ihrem alten Glauben bleiben, wenn der

Landesherr die Konfession wechselte, wie z.B. der Kurfьrst von Sachsen

1697. Die enge Bindung zwischen Staat und Kirche - die u. a. darin zum

Ausdruck kam, daЯ die evangelischen Fьrsten zugleich die obersten Bischцfe

ihrer Lдnder waren - wurde dadurch jedoch nicht aufgehoben. Sie begann sich

erst im 19. Jahrhundert zu lockern. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919

vollzog die Trennung von Staat und Kirche, ohne jedoch die historischen

Bindungen restlos zu beseitigen. Die damit geschaffene Rechtslage besteht

im wesentlichen noch heute, denn das Grundgesetz hat die betreffenden

Bestimmungen der Weimarer Verfassung im Wortlaut ьbernommen.

3.Kirche und Staat.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Staatskirche. Der Staat

steht den Religionen und Weltanschauungen neutral gegenьber. Die Kirchen

sind jedoch keine privaten Vereinigungen, sondern цffentlich-rechtliche

Kцrperschaften besonderer Art, die in einem partnerschaftlichen Verhдltnis

zum Staat stehen.

Das Verhдltnis der Kirchen zum Staat ist auЯer durch die Verfassung durch

Konkordate und Vertrдge geregelt. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen

gegenьber Bundesregierung und Parlament unterhalten sie Bevollmдchtigte in

Bonn. Die Vermцgensrechte der Kirchen sind garantiert. Sie haben Anspruch

auf finanzielle Leistungen des Staates; dieser zahlt z. B. Zuschьsse zur

Besoldung der Geistlichen und ьbernimmt ganz oder teilweise die Kosten fьr

bestimmte kirchliche Einrichtungen, z.B. Kindergдrten, Krankenhдuser und

Schulen. Die Kirchen haben das Recht, von ihren Mitgliedern Steuern zu

erheben, die in der Regel von staatlichen Behцrden gegen Erstattung der

Erhebungskosten eingezogen werden. Der Austritt aus einer Kirche erfolgt

durch Erklдrung vor einer staatlichen Behцrde. Der geistliche Nachwuchs

erhдlt seine Ausbildung grцЯtenteils an den staatlichen Universitдten; die

Kirchen haben einen verbrieften EinfluЯ auf die Besetzung der theologischen

Lehrstьhle.

Diese weitgehenden Rechte der Religionsgemeinschaften und die nach wie vor

engen Bindungen an den Staat sind nicht unumstritten. Trotz gelegentlicher

Kritik bedeutet jedoch schon allein die Tдtigkeit der Kirchen bei der

Unterhaltung von Krankenhдusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der

Beratung und Betreuung, Schulen und Ausbildungsstдtten ein kaum ersetzbares

karitatives und soziales Engagement, das aus dem цffentlichen Leben nicht

mehr wegzudenken ist.

4.Die evangelische Kirche.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist ein Bund von 17

weitgehend selbstдndigen lutherischen, reformierten und unierten

Landeskirchen. Die Grenzen der Kirchengebiete ьberschneiden sich zum Teil

mit denen der Bundeslдnder. Oberstes Gesetzgebungsorgan ist die Synode,

oberstes Leitungsorgan der Rat der EKD. Am Sitz der Bundesregierung ist die

EKD durch einen Bevollmдchtigten vertreten.

Von den 17 Landeskirchen sind 7 lutherisch: Bayern, Braunschweig,

Hannover, die Nordeibische Kirche, Oldenburg, Schaumburg-Lippe,

Wьrttemberg; 2 reformiert: Lippe, Nordwestdeutschland; 8 uniert: Baden,

Berlin (West), Bremen, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck, Pfalz,

Rheinland, Westfalen. Als »reformiert« bezeichnet man eine Kirche, die auf

das Bekenntnis Calvins zurьckgeht, als »uniert« eine Kirche, die auf einem

ZusammenschluЯ von Reformierten und Lutheranern beruht.

Die lutherischen Landeskirchen mit Ausnahme von Oldenburg und Wьrttemberg

sind in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

(VELKD) zusammengefaЯt. Zur Evangelischen Kirche der Union (EKU) gehцren

die unierten Kirchen in Berlin (West), Rheinland und Westfalen. Die

»Arnoldshainer Konferenz« ist eine Arbeitsgemeinschaft der unierten

Landeskirchen, der beiden reformierten Landeskirchen und der lutherischen

Kirche in Oldenburg.

Die EKD pflegt enge Kontakte mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der

DDR. Im BewuЯtsein ihrer gemeinsamen Verantwortung richten beide Kirchen in

Lebensfragen gemeinsame Worte an die Цffentlichkeit in beiden deutschen

Staaten.

Die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik gehцren dem Цkumenischen

Rat der Kirchen (Weltkirchenrat) an. Mit der rцmisch-katholischen Kirche

besteht eine enge Zusammenarbeit. Die цkumenische Bewegung, an der die EKD

starken Anteil nimmt, wдchst immer mehr ьber das Institutionelle hinaus und

wird zur Sache der einzelnen Christen. In vielen evangelischen und

katholischen Gemeinden haben sich цkumenische Arbeitskreise gebildet.

Die Landeskirchen der EKD beteiligen sich - ihrer konfessionellen Prдgung

entsprechend - auch an der Arbeit des Lutherischen Weltbundes oder des

Reformierten Weltbundes.

5.Die katholische Kirche.

In der Bundesrepublik Deutschland einschlieЯlich Berlin (West) bestehen

fьnf Kirchenprovinzen der rцmisch-katholischen Kirche. Sie umfassen 22

Bistьmer, davon 5 Erzbistьmer:

-das Erzbistum Kцln mit den Bistьmern Aachen, Essen, Limburg, Mьnster,

Osnabrьck, Trier;

-das Erzbistum Paderborn mit den Bistьmern Fulda und Hildesheim;

-das Erzbistum Mьnchen-Freising mit den Bistьmern Augsburg, Passau und

Regensburg;

-das Erzbistum Bamberg mit den Bistьmern Eichstдtt, Speyer und Wьrzburg;

-das Erzbistum Freiburg mit den Bistьmern Mainz und Rottenburg-Stuttgart.

Berlin (West) ist Teil des Bistums Berlin.

Diese Einteilung der Diцzesen stammt im wesentlichen aus dem 19.

Jahrhundert; einige Bistьmer wurden erst im 20. Jahrhundert errichtet. Die

Erzbischцfe und Bischцfe der Bundesrepublik beraten gemeinsame Fragen in

der Deutschen Bischofskonferenz mit Sekretariat in Bonn. Die Impulse, die

das II. Vatikanische Konzil fьr die Mitwirkung der katholischen Laien in

der Kirche und an den Aufgaben der Kirche gegeben hat, werden von gewдhlten

Vertretungen der Laien in die Tat umgesetzt. Die Besuche von Papst Johannes

Paul II. 1980 und 1987 in der Bundesrepublik haben der цkumenischen

Bewegung und dem Dialog zwischen Kirche und Staat starke AnstцЯe gegeben.

6.Kleinere Religionsgemeinschaften

. Zu den kleineren Religionsgemeinschaften gehцren insbesondere die

sogenannten Freikirchen, d.h. Kirchen, fьr die ihr Charakter als

»Freiwilligkeitskirche« im Gegensatz zur Volkskirche bestimmend ist. Die

Mitgliedschaft grьndet sich auf eigene Entscheidung, nicht auf die

Kindertaufe.

Zwei der grцЯten evangelischen Freikirchen, die Methodisten und die

Evangelische Gemeinschaft, haben sich im Jahre 1968 zur Evangelisch-

methodistischen Kirche zusammengeschlossen. Daneben gibt es den Bund

Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten). Die altkatholische

Kirche entstand als Abspaltung von der rцmisch-katholischen Kirche in den

1870er Jahren nach dem l. Vatikanischen Konzil. Die Mennonitengemeinden,

die Religiцse Gesellschaft der Freunde (Quдker) und die Heilsarmee besitzen

durch ihre soziale Aktivitдt ein nicht unbetrдchtliches Gewicht.

Im Deutschen Reich wohnten 1933 etwa 530000 Juden. Heute, nach der

nationalsozialistischen Verfolgungs- und Ausrottungspolitik, gibt es 65

jьdische Gemeinden mit 28000 Mitgliedern, deren grцЯte die in Berlin (West)

mit 6000 und Frankfurt a. M. mit knapp 5000 Mitgliedern sind. In der

Bundesrepublik leben darьber hinaus etwa 15000 Juden, die nicht Mitglieder

der jьdischen Gemeinden sind. Die Dachorganisation der jьdischen Gemeinden

ist der Zentralrat der Juden in Deutschland. 1979 wurde in Heidelberg eine

Hochschule fьr jьdische Studien gegrьndet, die inzwischen internationale

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