Религия Германии
Religion und Kirchen
Religion und Denken gehцren zusammen, denn sie haben
denselben Inhalt. Wie die Religion, so will auch das
wahre Denken die Bestimmung des Menschen in seinem
Verhдltnis zum gesamten Sein und dessen geheimnisvoller
letzter Einheit begreifen.
Albert Schweizer, 1875-1965 Theologe, Arzt und Philosoph
»Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiцsen
und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestцrte
Religionsausьbung wird gewдhrleistet.« Diese Bestimmung des Grundgesetzes
(Artikel 4) empfindet jeder Bьrger der Bundesrepublik Deutschland als
selbstverstдndliches Grundrecht.
1.Die Verteilung der Konfessionen.
Etwa 85% der Bevцlkerung bekennen sich zu einer der beiden christlichen
Konfessionen, und zwar ziemlich genau je die Hдlfte zur rцmisch-
katholischen und zur evangelischen Konfession; eine kleine Minderheit
gehцrt anderen christlichen Gemeinschaften an. Der evangelische Volksteil
ьberwiegt im Norden, der katholische im Sьden der Bundesrepublik. Rheinland-
Pfalz, das Saarland und Bayern sind mehrheitlich katholisch, in Baden-
Wьrttemberg und Nordrhein-Westfalen sind beide Konfessionen etwa gleich
stark, in den ьbrigen Bundeslдndern ьberwiegen die Evangelischen.
2.Historischer Hintergrund.
Die heutige Verteilung der christlichen Konfessionen stammt aus dem
Zeitalter der Reformation, und dort liegen auch die Wurzeln des besonderen
deutschen Verhдltnisses zwischen Staat und Kirche. Nach jahrzehntelangen
Kдmpfen wurde im Augsburger Religionsfrieden (1555) der Grundsatz »cuius
regio, eius religio« (wessen Gebiet, dessen Religion) festgelegt: Der
Landesherr erhielt das Recht, die Konfession seiner Untertanen zu
bestimmen. Der Westfдlische Friede (1648) schrдnkte dieses Recht ein;
fortan durften die Untertanen bei ihrem alten Glauben bleiben, wenn der
Landesherr die Konfession wechselte, wie z.B. der Kurfьrst von Sachsen
1697. Die enge Bindung zwischen Staat und Kirche - die u. a. darin zum
Ausdruck kam, daЯ die evangelischen Fьrsten zugleich die obersten Bischцfe
ihrer Lдnder waren - wurde dadurch jedoch nicht aufgehoben. Sie begann sich
erst im 19. Jahrhundert zu lockern. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919
vollzog die Trennung von Staat und Kirche, ohne jedoch die historischen
Bindungen restlos zu beseitigen. Die damit geschaffene Rechtslage besteht
im wesentlichen noch heute, denn das Grundgesetz hat die betreffenden
Bestimmungen der Weimarer Verfassung im Wortlaut ьbernommen.
3.Kirche und Staat.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Staatskirche. Der Staat
steht den Religionen und Weltanschauungen neutral gegenьber. Die Kirchen
sind jedoch keine privaten Vereinigungen, sondern цffentlich-rechtliche
Kцrperschaften besonderer Art, die in einem partnerschaftlichen Verhдltnis
zum Staat stehen.
Das Verhдltnis der Kirchen zum Staat ist auЯer durch die Verfassung durch
Konkordate und Vertrдge geregelt. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen
gegenьber Bundesregierung und Parlament unterhalten sie Bevollmдchtigte in
Bonn. Die Vermцgensrechte der Kirchen sind garantiert. Sie haben Anspruch
auf finanzielle Leistungen des Staates; dieser zahlt z. B. Zuschьsse zur
Besoldung der Geistlichen und ьbernimmt ganz oder teilweise die Kosten fьr
bestimmte kirchliche Einrichtungen, z.B. Kindergдrten, Krankenhдuser und
Schulen. Die Kirchen haben das Recht, von ihren Mitgliedern Steuern zu
erheben, die in der Regel von staatlichen Behцrden gegen Erstattung der
Erhebungskosten eingezogen werden. Der Austritt aus einer Kirche erfolgt
durch Erklдrung vor einer staatlichen Behцrde. Der geistliche Nachwuchs
erhдlt seine Ausbildung grцЯtenteils an den staatlichen Universitдten; die
Kirchen haben einen verbrieften EinfluЯ auf die Besetzung der theologischen
Lehrstьhle.
Diese weitgehenden Rechte der Religionsgemeinschaften und die nach wie vor
engen Bindungen an den Staat sind nicht unumstritten. Trotz gelegentlicher
Kritik bedeutet jedoch schon allein die Tдtigkeit der Kirchen bei der
Unterhaltung von Krankenhдusern, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der
Beratung und Betreuung, Schulen und Ausbildungsstдtten ein kaum ersetzbares
karitatives und soziales Engagement, das aus dem цffentlichen Leben nicht
mehr wegzudenken ist.
4.Die evangelische Kirche.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist ein Bund von 17
weitgehend selbstдndigen lutherischen, reformierten und unierten
Landeskirchen. Die Grenzen der Kirchengebiete ьberschneiden sich zum Teil
mit denen der Bundeslдnder. Oberstes Gesetzgebungsorgan ist die Synode,
oberstes Leitungsorgan der Rat der EKD. Am Sitz der Bundesregierung ist die
EKD durch einen Bevollmдchtigten vertreten.
Von den 17 Landeskirchen sind 7 lutherisch: Bayern, Braunschweig,
Hannover, die Nordeibische Kirche, Oldenburg, Schaumburg-Lippe,
Wьrttemberg; 2 reformiert: Lippe, Nordwestdeutschland; 8 uniert: Baden,
Berlin (West), Bremen, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck, Pfalz,
Rheinland, Westfalen. Als »reformiert« bezeichnet man eine Kirche, die auf
das Bekenntnis Calvins zurьckgeht, als »uniert« eine Kirche, die auf einem
ZusammenschluЯ von Reformierten und Lutheranern beruht.
Die lutherischen Landeskirchen mit Ausnahme von Oldenburg und Wьrttemberg
sind in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
(VELKD) zusammengefaЯt. Zur Evangelischen Kirche der Union (EKU) gehцren
die unierten Kirchen in Berlin (West), Rheinland und Westfalen. Die
»Arnoldshainer Konferenz« ist eine Arbeitsgemeinschaft der unierten
Landeskirchen, der beiden reformierten Landeskirchen und der lutherischen
Kirche in Oldenburg.
Die EKD pflegt enge Kontakte mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der
DDR. Im BewuЯtsein ihrer gemeinsamen Verantwortung richten beide Kirchen in
Lebensfragen gemeinsame Worte an die Цffentlichkeit in beiden deutschen
Staaten.
Die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik gehцren dem Цkumenischen
Rat der Kirchen (Weltkirchenrat) an. Mit der rцmisch-katholischen Kirche
besteht eine enge Zusammenarbeit. Die цkumenische Bewegung, an der die EKD
starken Anteil nimmt, wдchst immer mehr ьber das Institutionelle hinaus und
wird zur Sache der einzelnen Christen. In vielen evangelischen und
katholischen Gemeinden haben sich цkumenische Arbeitskreise gebildet.
Die Landeskirchen der EKD beteiligen sich - ihrer konfessionellen Prдgung
entsprechend - auch an der Arbeit des Lutherischen Weltbundes oder des
Reformierten Weltbundes.
5.Die katholische Kirche.
In der Bundesrepublik Deutschland einschlieЯlich Berlin (West) bestehen
fьnf Kirchenprovinzen der rцmisch-katholischen Kirche. Sie umfassen 22
Bistьmer, davon 5 Erzbistьmer:
-das Erzbistum Kцln mit den Bistьmern Aachen, Essen, Limburg, Mьnster,
Osnabrьck, Trier;
-das Erzbistum Paderborn mit den Bistьmern Fulda und Hildesheim;
-das Erzbistum Mьnchen-Freising mit den Bistьmern Augsburg, Passau und
Regensburg;
-das Erzbistum Bamberg mit den Bistьmern Eichstдtt, Speyer und Wьrzburg;
-das Erzbistum Freiburg mit den Bistьmern Mainz und Rottenburg-Stuttgart.
Berlin (West) ist Teil des Bistums Berlin.
Diese Einteilung der Diцzesen stammt im wesentlichen aus dem 19.
Jahrhundert; einige Bistьmer wurden erst im 20. Jahrhundert errichtet. Die
Erzbischцfe und Bischцfe der Bundesrepublik beraten gemeinsame Fragen in
der Deutschen Bischofskonferenz mit Sekretariat in Bonn. Die Impulse, die
das II. Vatikanische Konzil fьr die Mitwirkung der katholischen Laien in
der Kirche und an den Aufgaben der Kirche gegeben hat, werden von gewдhlten
Vertretungen der Laien in die Tat umgesetzt. Die Besuche von Papst Johannes
Paul II. 1980 und 1987 in der Bundesrepublik haben der цkumenischen
Bewegung und dem Dialog zwischen Kirche und Staat starke AnstцЯe gegeben.
6.Kleinere Religionsgemeinschaften
. Zu den kleineren Religionsgemeinschaften gehцren insbesondere die
sogenannten Freikirchen, d.h. Kirchen, fьr die ihr Charakter als
»Freiwilligkeitskirche« im Gegensatz zur Volkskirche bestimmend ist. Die
Mitgliedschaft grьndet sich auf eigene Entscheidung, nicht auf die
Kindertaufe.
Zwei der grцЯten evangelischen Freikirchen, die Methodisten und die
Evangelische Gemeinschaft, haben sich im Jahre 1968 zur Evangelisch-
methodistischen Kirche zusammengeschlossen. Daneben gibt es den Bund
Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten). Die altkatholische
Kirche entstand als Abspaltung von der rцmisch-katholischen Kirche in den
1870er Jahren nach dem l. Vatikanischen Konzil. Die Mennonitengemeinden,
die Religiцse Gesellschaft der Freunde (Quдker) und die Heilsarmee besitzen
durch ihre soziale Aktivitдt ein nicht unbetrдchtliches Gewicht.
Im Deutschen Reich wohnten 1933 etwa 530000 Juden. Heute, nach der
nationalsozialistischen Verfolgungs- und Ausrottungspolitik, gibt es 65
jьdische Gemeinden mit 28000 Mitgliedern, deren grцЯte die in Berlin (West)
mit 6000 und Frankfurt a. M. mit knapp 5000 Mitgliedern sind. In der
Bundesrepublik leben darьber hinaus etwa 15000 Juden, die nicht Mitglieder
der jьdischen Gemeinden sind. Die Dachorganisation der jьdischen Gemeinden
ist der Zentralrat der Juden in Deutschland. 1979 wurde in Heidelberg eine
Hochschule fьr jьdische Studien gegrьndet, die inzwischen internationale
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