Valenz der Verben

Das Verb bestimmt wie bei L. Tesniere darüber, „wieviel Stellen im Satz besetzt werden müssen (oder können).


H. Brinkmann bezieht im Anschluβ an Tesniere L. nur die Aktanten, nicht die Adverbiallbestimmungen in die Valenz ein, obwohl auch diese Adverbiallbestimmungen im deutschen satz strukturell notwendig sein können. Sätze wie „Er legt das Buch auf den Tisch“ oder „Berlin liegtan der Spree“ können nicht um die Umstandsbestimmung reduziert werden, ohne daβ sie ihren Charakter als Satz verlieren.

Bei J. Erben taucht der Valenzbegriff unter dem Terminus „Wertigkeit“ auf. Für ihn bildet das Verb im deutschen Satz den charakterischen Aussagekern. Von diesem Aussagekern hängt es wesentlich ab, welche und wieviel Ergänzungsbestimmungen mit dem Verb auftreten.

J. Erben erhält im Resultat seiner Aufgliederung vier Grundmodelle der Sätze, entsprechend den ein- zwei- drei- und vierwertigen Verben.

Im Unterschied zu Tesniere und Brinkmann sieht Erben als Ergänzungsbestimmungen des Verbes nicht nur Subjekte, sondern auch Prädikativa, notwendige Präpositiionalobjekte und Adverbialbestimmungen an.

P. Grebe[12], D. Schulz, H. Griesbach, die das verb als Organisationszentrum des Satzes betrachten, unterschieden obligatorische Prädikatsergänzungen und freie Angaben, die in Satz weggelassen werden können.

Zu den Prädikatsergänzungen gehören auch verschiedene syntaktisch obligatorische Adverbialbestimmungen: z.B. Mein Freuend wohnt in einem Hotel; das Fest dauerte bis zum Morgen; das Feuer entstand durch Leichtsinn:  Diese Adverbialen sind obligatorische Mitspieler des Verbs.

Sie können nicht weggelassen werden, weil diese sätze dann ungrammatisch werden. Freie Angaben umgekehrt können eliminiert werden, wobei der Satz grammatisch richtig bleibt. Z.B. Ich will in Berlin einen Freund besuchen;


 W.G. Admoni[13] spricht von der valenz als von der Fügungspotenz, die allen Redeteilen eigen ist und unter dem Einfluβ des Kontextes und der Situation teilweise aktualisiert wird. Diese Potenzen ‚schlummern“ im Redeteil und werden im konkreten Redeprozeβ zum Leben erweckt.

W.G. Admoni unterscheidet obligatorische und fakultative Fügungspotenzen: „Einige Beziehungen sind obligatorisch, d.h. ohne an ihnen teilzunehmen, kann die Wortart überhaupt im Satz nicht erscheinen. Die anderen sind fakultativ, d.h. der Redeteil kann sie auch entbehren“[14].

So ist die Beziehung des attributeven Adjektivs zum Substantiv obligatorisch, weil ein Attribut im Satz ohene Substantiv nicht stehen kann. Die Beziehung des Substantivs zum attributiven Adjektiv ist dagegen fakultativ, denn das Substantiv kann in der Rede auch ohne das attributive Adjektiv gebraucht werden. Z.B. Das [kein] Mädchen begann zu weinen.

Auf solche weise berühren sich die Begriffe „obligatorisch“ und „fakultativ“ mit den Begriffen „abhängig“ und „dominierend“. Die Beziehungen des „abhängigen“ Redeteils zum dominierenden ist für Admoni „obligatorisch’. Die Beziehung des „dominierenden“ Glieds zum „abhängigen“ kann jedoch sowohl „fakultativ“ als auch „obligatorisch“ sein.

Es hängt für Admoni  von semantischen Gründen ab[15]. Was Admoni unter obligatorischen und fakultativen Fügungspotenzen versteht, wird am greifbarsten in seiner Beshreibung der Fügungspotenzen des Substantivs im Akkusativ[16].   

In diesem Fall sind für W.Admoni jene Fügungspotenzen obligatorisch, die der Akkusativ zu den ihm übergerdneten Gliedern hat (vor allem zum Verb, zum Adjektiv und zu bestimmten Präpositionen), zu Gliedern, von deren er syntaktisch abhängig ist.

Als fakultativ erscheinen die Fügungspotenzen, die der Akkusativ zu den ihm untergeordneten Gliedern hat (vor allem zu Attributen und Pronomina), die vom Akkusativ syntaktisch abhängig sind. G.Helbig verlangt den Anwendungabereich der Termini „Fügungspotenzen“ und „Valenz“ klar zu trennen. Der Terminus „Fügungspotenzen“ kann als Oberbegriff gelten.


 Von G.Helbig wird die Valenz vorwiegend als syntaktisches Phänomen betrachtet. Er hält das Verb für das syntaktische Zentrum des Satzes, an das bestimmte Aktanten gebunden sind.

G.Helbig versteht unter Valenz die Fähigkeit des Verbs, bestimmte Leerstellen im Satz zu eröffnen, die durch obligatorische oder fakultative Aktanten zu besetzen sind[17].

G.Helbig unterscheidet 3 Arten der Satzglieder:

1)     Obligatorische Aktanten                     Aktanten sind Valenzgebundene Glieder

2)     Fakultative Aktanten

3)     Freie Angaben         nicht Valenzgebunden, sie können beliebig, hinzugefügt und weggelassen werden.

Die Aktanten sind im Stellenplan des Verbs vorgesehen und zahlenmäβig begränzt fakultative Aktanten sind unter bestimmten Bedingungen weglaβbar, sie werden stets mitgedacht, aber oblegatorische Aktanten können nicht eliminiert werden.     

 Interessant ist die Konzeption, die von K.-E. Sommerfeld und H. Schreiber vertreten ist. Sie unterscheiden 3 Arten der Valenz[18].

1)     Die logische Valenz (in der Begriffstruktur). Unter der logischen Valenz werden begriffliche Relationen verstanden. Auf Grund dieser Valenz unterscheidet  man begrifflich angelegte und begrifflich nicht angelegte Partner des Wortes. Z.B. „ein grüner Baum“, aber „eine gratze“.

2)     Die semantische Valenz. (konkrete sprachliche Struktur) Hierunter ist die Tatsache zu verstehen, daβ bestimmte Wörter bestimmte Partner verlangen. Diese Partner müssen bestimmte Bedeutungselemente besitzen, um eine Verbindung eingehen zu können. Und über diese Bedeutungselementeverfügt nicht nur das Verb, sondern auch andere Wortarten.

3)     Die syntaktische Valenz (konkrete sprachliche Struktur). Unter der syntaktischen Valenz wird die Tatsache verstanden, daβ die Valenzträger auf grund ihrer kategorialen Angehörigkeit und auf Grund ihrer Verbindungsmittel syntaktische Rolle der Mitspieler und ihre morphologische Struktur der Mitspieler bestimmten[19] z.B. Das Verb „danken“ fordert 3 Aktanten:

1.     ein Substantiv im Nominativ;

2.     ein Substantiv im Dativ;

3.     eine Präpositionalgruppe mit „für“;

Ich danke dir für deine Hilfe.

                         1               2          3

         In der vorliegenden Abhandlung wählen wir im Anschluβ an K.-E. Sommerfeld und H. Schreiber als Ausgangspunkt 3 Valenzauffassungen:

1)     Logisch – begrifflichhe Valenz, das es nur begrifflich angelegte und  begrifflich nicht angelegte Partner geben kann.

2)     Semantische Valenz, worunter die Tatsache zu verstehen ist, daβ bestimmte Wörter bestimmte Partner verlangen.

3)     Syntaktische Valenz, hierunter fassen wir die tatsache, daβ die Valenzträger auf Grund ihrer Wortaufprägung die syntaktische Rolle und die morphologische Form ihrer Aktanten festlegen.

         Unter Valenz verstehen wir die Fähigkeit eines Wortes, auf Grund seiner Bedeutung, Beziehungen zu anderen Wörtern herzustellen. Eine Valenz, die auf der bedeutung basiert, haben nicht nur die Verben, sondern auch die Wortarten Substantiv, Adjektiv, Adverb;

           Dabei unterscheiden wir solche Aktanten, die unbedingt stehen müssen, damit der satz grammatisch richtig wird (obligatorische Glieder), und welche unter bestimmten Bedingungen stehen können (fakultative Glieder).


VI.  Valenz der Verben.


         Ein neuer Aspekt der einteilung der Verben ist die gruppierung der letzten nach der Valenz. Diese Einteilung ist strukturell-semantische, da sie die inhaltliche Prägung des Verbs und sein grammatikalisches verhalten in Verbindung setzt.

         Die Einteilung der Verben nach der Valenz ist in erster Linie auf die Syntax orientiert und bildet heute eine der Grundlagen der Theorie der Satzmodellierung. Es wird groβe Aufmerksamkeit bei der Satzmodellierung der strukturell-semantischen (lexikalisch-grammatischen) Analyse der Verben ihrer Valenz und ihrer lexikalischen Mehrdeutigkeit geschenkt.

          Unter Valenz des Verbs versteht man die Fähigkeit des verbs, die Zahl und die Art der Wörter zu bestimmen, die das notwendige Minimum des satzes bilden.

          H. Brinkmann bestimmt die valenz des Verbs wie folgt: „Das Verbum wirkt sich  für den Satz nicht allein durch das Subjekt-Prädikatsverhältnis aus, sondern auch durch weitere Beziehungen, die dann naturgemäβt in das so erweiterte Subjekts-Prädikatsverhältnise eingeschlossen werden“.

          Vom Standpunkt der  Valenz unterscheidet H. Brinkmann entsprechend: nullstelige Verben (Es donnert, Es hungert), einstellige Verben (die Mutter schläft), erweitert einstellige Verben (Ich danke dir), zweistelligen Verben (Er kauft die Nahrungsmittes im Geschäft).

            Tesnier gibt auch seine Klassifikation der Verben der Valenz nach. Sie ist der Klassifikation von Brinkmann teilweise ähnlich. Er unterscheidet:

1)     Avelente (nullwertige) Verben haben keine Valenz und können im Prinzip keinen Aktanten regieren (es blitzt).

2)     Monovalente (einwertige) Verben haben nur eine Valenz, sie regieren nur einen Aktanten und sind intransitiv im traditionellen Sinne (die Mutter ruht sich aus).

3)     Divalente Verben (zweiwertige) haben zwei Valenzen und können zwei Aktanten regieren, sie sind transitiv im traditionellen Sinne (Maria kauft Butter).

4)     Trivalente (dreiwertige) Verben haben drei Valenzen und können drei Aktanten regieren (Alfred gibt Otto das Buch).

          Die Einteilung der Verben in subjektive und objektive Verben wird auch von dem modernen begriff „Valenz“ des Verbs überdeckt.

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